Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, im Falle Ihres Buchungsauftrages Inhalt des zwischen uns, der Firma Strandresidenzen Appartementvermietung Binz / Prora Karel Bösel (Anschrift) Telefon: +49 177 49 77 51 0 datenschutz(at)prora-binz(dot)com datenschutz(at)prora-binz(dot)de - nachstehend "Strandresidenzen" genannt, und Ihnen bezüglich der Vermittlung des Feriendomizils abgeschlossen. Diese Geschäftsbedingungen regeln gleichzeitig das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und dem Eigentümer/Vermieter - nachstehend "Vermieter" genannt - des Feriendomizils im Rahmen des Vermietungsvertrages.
1. Leistungen der Strandresidenzen, anzuwendende Rechtsvorschriften
Strandresidenzen bietet im Internet und in Prospekten die Vermittlung Leistungen Dritter an, nämlich von Verträgen mit den Eigentümern bzw. Vermietern der Feriendomizile und hat daher lediglich die Stellung eines Vermittlers zwischen dem Kunden und dem Eigentümer/Vermieter. Gemäß § 651a Abs. 2 BGB gilt dies nicht, soweit Strandresidenzen den Anschein erweckt, vertraglich vorgesehene Leistungen bezüglich des Feriendomizils als eigene zu erbringen.
Die Rechte und Pflichten der Strandresidenzen, des Kunden und des Vermieters ergeben sich aus diesen Vertragsbedingungen, etwaigen ergänzenden vertraglichen Vereinbarungen und den gesetzlichen Vorschriften der §§ 675, 631 ff. BGB (Entgeltliche Geschäftsbesorgung). Ergänzende Vereinbarungen ergeben sich aus der Allgemeinen Leistungsbeschreibung.
Soweit die nachfolgenden Bestimmungen Regelungen bezüglich des Aufenthalts sowie der Rechte und Pflichten von Kunde und Vermieter enthalten, werden diese Vereinbarungen durch die Strandresidenzen als Vertreter namens und in Vollmacht des Vermieters getroffen und Inhalt des mit diesem durch Vermittlung der Strandresidenzen zustande kommenden Vertrags.
2. Buchungsablauf
Die Buchung erfolgt über eine gesicherte Verbindung über das Online-Formular auf der Internetseite der Strandresidenzen oder über telefonische, schriftliche oder E-Mail-Erklärung seitens des Kunden.
Mit der Buchung bietet der Kunde dem Eigentümer/Vermieter des Objekts, vertreten durch die Strandresidenzen, den Abschluss des Vertrages auf der Grundlage der Objektbeschreibung, aller ergänzenden Angaben zum Objekt und dieser Vertragsbedingungen verbindlich an.
Der Vertrag kommt erst mit der Buchungsbestätigung in Textform zustande, welche Strandresidenzen als Vertreter des Vermieters innerhalb von 5 Arbeitstagen (Mo - Fr) erstellt. Der Versand erfolgt per E-Mail.
Die Strandresidenzen weisen darauf hin, dass für den Kunden nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312g Absatz 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) kein Widerrufsrecht besteht. Die übrigen gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte des Kunden bleiben davon unberührt.
3. Zahlungsabwicklung
Die Strandresidenzen sind hinsichtlich aller Zahlungen, auch bezüglich Rücktrittskosten und sonstigen Zahlungen an den Vermieter, Inkassobevollmächtigte des Vermieters.
Mit Vertragsschluss (Zugang der Buchungsbestätigung beim Kunden), ist eine Anzahlung fällig. Deren Höhe ergibt sich aus der Beschreibung des Feriendomizils und der hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung. Soweit im Einzelfall nichts anderes in der Beschreibung oder der Buchungsbestätigung vermerkt ist, beträgt diese 25% des gesamten Mietpreises und ist innerhalb von sieben Tagen an die Strandresidenzen zu bezahlen, wobei den Strandresidenzen der Betrag innerhalb dieser Frist gutgeschrieben sein muss. Die Anzahlung wird auf den gesamten Mietpreis angerechnet.
Die Mahngebühr beträgt 5,- EUR pro Mahnung.
Sollte/n die Zahlung/en per Kreditkarte (Visa- oder Master) von Ihnen gewählt werden beachten Sie, dass der Kreditkarteninhaber der Buchende sein muss. Mit der Zahlungsabwicklung ist der externe Dienstleister … beauftragt. Die Abbuchung erfolgt nicht durch die Strandresidenzen und wir erhalten keine Informationen zu Ihren Kreditkartendaten.
Die Restzahlung ist spätestens sechs Wochen vor Belegungsbeginn auf das Konto der Strandresidenzen zu überweisen.
Gehen die Anzahlung und/oder die Restzahlung bei den Strandresidenzen oder dem vereinbarten Zahlungsempfänger nicht innerhalb dieser Frist ein, obwohl das Ferienobjekt vertragsgemäß zur Verfügung steht und kein vertragliches oder gesetzliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, sind die Strandresidenzen berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung namens und in Vollmacht des Vermieters dessen Rücktritt vom Vertrag zu erklären und dem Kunden namens des Vermieters pauschalierte Rücktrittsgebühren zu berechnen. In diesem Fall besteht ohne vollständige Bezahlung kein Anspruch auf Bezug des Objekts und die vertraglichen Leistungen.
4. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzperson
Es wird darauf hingewiesen, dass bei vermittelten Verträgen über Feriendomizile gegenüber Vermietern kein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht. Dem Kunden wird jedoch bei den durch die Strandresidenzen vermittelten Verträgen durch den Vermieter vertraglich ein Rücktrittsrecht entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen eingeräumt. Die Rücktrittserklärung kann ausschließlich an die Strandresidenzen als Vertreter des Vermieters gerichtet werden. Es wird dringend empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
Die Vermieter können durch die Strandresidenzen als Inkassobevollmächtigte im Falle des Rücktritts folgende pauschale Rücktrittskosten erheben, bei deren Berechnung ersparte Aufwendungen sowie die gewöhnlich mögliche anderweitige Belegung des Feriendomizils berücksichtigt sind. Diese pauschalierten Rücktrittsgebühren betragen:
a) Bei einem Rücktritt bis zum 50. Tag vor Belegungsbeginn 25% des Gesamtpreises.
b) Bei einem Rücktritt zwischen dem 49. und 30. Tag vor Belegungsbeginn 50% des Gesamtpreises.
c) Bei einem Rücktritt zwischen dem 29. Tag und dem Tag vor Belegungsbeginn 90% des Gesamtpreises.
Dem Eigentümer/Vermieter bzw. den Strandresidenzen als dessen Vertreter bleibt es vorbehalten, an Stelle der pauschalen Entschädigung den konkreten Ausfall unter Berücksichtigung von Einnahmen aus einer anderweitigen Belegung sowie ersparter Aufwendungen geltend zu machen, welcher in diesem Fall dem Kunden gegenüber zu beziffern und zu belegen ist.
Es bleibt dem Kunden ausdrücklich vorbehalten, direkt dem Vermieter gegenüber oder gegenüber den Strandresidenzen nachzuweisen, dass dem Vermieter tatsächlich kein oder ein wesentlich geringer Ausfall entstanden ist, als die jeweils geltend gemachte pauschale Entschädigung. Im Falle eines solchen Nachweises ist der Kunde nur zu Bezahlung des geringeren Betrages verpflichtet.
In jedem Fall eines Rücktritts ist der Kunde berechtigt, nach Maßgabe des Buchungsvertrages einen oder mehrere Ersatzteilnehmer zu stellen, die mit allen Rechten und Pflichten in den mit dem Kunden abgeschlossenen Vertrag eintritt. Der Vermieter kann selbst oder durch die Strandresidenzen als Vertreter dem Eintritt der Ersatzperson in den Vertrag widersprechen, wenn dieser oder seine mitreisenden Personen den vertraglichen Vereinbarungen nicht entsprechen oder sonstige vertraglich vereinbarten wesentlichen Umstände, die für die Durchführung des Vertrages und die vertragsgemäße Nutzung des Ferienobjekts erforderlich sind, bei der Ersatzperson oder ihren Mitreisenden nicht gegeben sind.
Wünscht der Kunde den Urlaub zu verschieben, ist der Vermieter dazu berechtigt, eine angemessene Umbuchungsgebühr zu verlangen. Diese wird namens und in Auftrag des Vermieters von den Strandresidenzen in Rechnung gestellt.
5. Rücktritt durch den Vermieter
Wird die Vertragsdurchführung infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann der Kunde wie auch der Vermieter, dieser vertreten durch die Strandresidenzen, den Vertrag kündigen. Für diesen Fall wird die entsprechende Anwendung der Vorschriften des § 651 j BGB sowie der Vorschriften, auf die in dieser Bestimmung verwiesen wird, vereinbart.
Dieses entsprechend anwendbare Kündigungsrecht wegen höherer Gewalt ist jedoch ausschließlich auf Sachverhalte bezogen, welche sich unmittelbar auf die vertragsgemäße Überlassung des Feriendomizils oder die unmittelbare Umgebung des Feriendomizils (Waldbrände in unmittelbarer Umgebung, Straßensperrungen, Sperrungen aufgrund von Seuchen oder Umweltereignisse) im Sinne einer erheblichen Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung des Aufenthalts auswirken.
Dementsprechend rechtfertigen Anreisehindernisse, insbesondere bei Flügen, sowie sonstige Umstände, die nicht in unmittelbarem örtlichen oder sachlichen Bezug zum Feriendomizil entstehen oder Umstände, die in der Risikosphäre des Kunden liegen, keine Kündigung des Vertrags mit dem Vermieter.
Der Vermieter, bzw. dessen örtliche Bevollmächtigte oder die Strandresidenzen als sein Vertreter, können den Vertrag nach Übergabe des Objektes fristlos kündigen, wenn der Kunde und/oder seine Mitreisenden die Durchführung des Vertrages ungeachtet einer etwa erforderlichen Abmahnung nachhaltig stören oder wenn der Kunde oder seine Mitreisenden sich in solchem Maße vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt insbesondere im Fall einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen nicht nur unerheblichen Beschädigung des Feriendomizils und/oder des Inventars sowie eines schuldhaften Verstoßes gegen die besonderen Obliegenheiten nach dieser Bedingungen. Wird der Vertrag gekündigt, so behält der Vermieter den Anspruch auf den Gesamtpreis; der Vermieter muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die dieser aus einer anderweitigen Belegung des Feriendomizils erlangt.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Kunde Leistungen des Vermieters, die ihm vertragsgemäß zur Verfügung gestellt wurden, insbesondere infolge verspäteter Ankunft und/oder früherer Abreise wegen Krankheit oder aus anderen, nicht vom Vermieter oder von den Strandresidenzen zu vertretenden Gründen nicht oder nicht vollständig in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Kunden auf anteilige Rückerstattung.
Der Vermieter bezahlt an den Kunden jedoch diejenigen Beträge zurück, die er aus einer anderweitigen Belegung des Objekts erlangt sowie ersparte Aufwendungen.
Dem Kunden bleibt es vorbehalten, dem Vermieter nachzuweisen, dass er Einnahmen durch eine anderweitige Vermietung des Objekts erlangt hat bzw. entsprechende Einnahmen und/oder ersparte Aufwendungen höher waren als vom Vermieter berücksichtigt.
7. Kaution
Der Vermieter ist berechtigt, vier Wochen vor Bezug, bei einigen Objekten erst bei Schlüsselübergabe, eine Kaution zu verlangen, soweit sich dies aus der Beschreibung des Feriendomizils und/oder der Buchungsbestätigung ergibt. Die Kaution ist an die Strandresidenzen als Inkassobevollmächtigte des Vermieters zu bezahlen. Ein Kautionsverhältnis mit den Strandresidenzen wird nicht begründet. Die Strandresidenzen treffen keinerlei Verpflichtungen zur Abrechnung oder Rückzahlung der Kaution.
Über Silvester und/oder bei Buchungen durch jüngere Personen kann die Kaution erhöht werden. Bis zu welchem Alter die Mieter als zu jung angesehen werden, legt der jeweilige Vermieter fest.
Der Vermieter kann bei Mitnahme mehrerer Haustiere eine höhere Kaution verlangen.
Die Kaution dient zur Deckung von Nebenkosten wie Strom, Wasser, Heizung, Kaminholz, der Kosten für eine vom Kunden selbst durchzuführende aber unterbliebene Endreinigung sowie der Kosten für sonstige, vor Ort in Anspruch genommene Zusatzleistungen.
Weisen das Feriendomizil und/oder seine Einrichtungen bei der Rückgabe Schäden auf, bei denen begründeter Anlass besteht, dass diese vom Kunden oder seinen Mitreisenden zu vertreten sind, so ist der Vermieter berechtigt, die zur Deckung des Schadens voraussichtlich entstehenden Kosten von der Kaution einzubehalten.
Die Kaution wird, sobald das Objekt vom Vermieter oder seinem Vertreter als ordentlich übergeben an die Strandresidenzen gemeldet wurde sowie sämtliche entstandene Nebenkosten oder Schäden beglichen sind, unverzüglich auf ein vom Kunden zu benennendes Konto bei einem in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen Kreditinstitut überwiesen.
Eine Verrechnung zwischen Kautionsguthaben und Nebenkosten- bzw. Schadensersatzforderungen des Vermieters ist zulässig.
Kautionen, die vor Ort an Vermieter / Serviceleute gezahlt werden, werden im Interesse einer schnellen Abwicklung bei der Abreise mit den vor Ort entstandenen Nebenkosten verrechnet. Sollten innerhalb einer angemessenen Frist danach durch Vermieter / Serviceleute verdeckte Schäden bemerkt werden, sind Nachforderungen bis zu 28 Tage nach Belegungsende zulässig.
8. Obliegenheiten des Kunden
Mängel der Vermittlungsleistung der Strandresidenzen sind dieser gegenüber unverzüglich anzuzeigen und den Strandresidenzen ist Gelegenheit zur Abhilfe zu geben. Unterbleibt diese Anzeige schuldhaft, entfallen jedwede Ansprüche des Kunden aus dem Vermittlungsvertrag, soweit die Strandresidenzen in der Lage gewesen wäre, Abhilfe zu schaffen.
Der Kunde ist nach dem Vertragsverhältnis mit dem Vermieter verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich dem Vermieter bzw. den Strandresidenzen anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Der Kunde riskiert sonst den Verlust etwaiger Ansprüche gegen den Vermieter. Die Kontaktdaten befinden sich auf der mit der Buchungsbestätigung versendeten Anreisebeschreibung.
Damit dem Kunden bei Schäden am Ferienobjekt oder an seiner Einrichtung keine Nachteile bezüglich der Beweislage hinsichtlich des Verschuldens oder Nichtverschuldens des Kunden entstehen, weist Strandresidenzen darauf hin, dass der Kunde bei Feststellung solcher Schäden beim Bezug des Objekts oder später, diese dem Vermieter gegenüber auch dann unverzüglich anzuzeigen muss, wenn solche Schäden nicht von ihm verursacht wurden oder für ihn nicht störend sind. Im Hinblick auf nicht offensichtliche Schäden muss der Kunde das Feriendomizil bei Bezug umfassend kontrollieren.
Das Vertragsobjekt darf nur mit der im Vertrag angegebenen Personenzahl belegt werden. Zum Zeitpunkt der Feststellung einer Überbelegung ist der Vermieter berechtigt, eine zusätzliche angemessene Vergütung für den Zeitraum der Überbelegung zu verlangen, und die überzähligen Personen haben das Objekt unverzüglich zu verlassen. Dies gilt entsprechend bei Mitnahme von mehr Haustieren als im Vertrag vereinbart wurde.
Der Kunde verpflichtet sich auch für seine Mitreisenden, das Objekt sorgsam und pfleglich zu behandeln und dem Vermieter alle Schäden und Mängel während der Belegungszeit schnellstmöglich zu melden.
Dem Vermieter entstehende Kosten aufgrund der Weigerung des Kunden das Feriendomizil zum vereinbarten Zeitpunkt zu verlassen, werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
Ein Haustier darf nur mitgebracht werden, wenn dies in der Beschreibung des Objekts vermerkt ist, in der Buchungsbestätigung entsprechend bestätigt ist und das Tier stubenrein und gut erzogen ist. Betten, Sofas und Poolräume sind nicht für Haustiere bestimmt. Sollte der Kunde mehrere Haustiere mitbringen wollen, muss dies vom Vermieter genehmigt werden. Für durch dass Haustier verursachte Schäden oder Verunreinigungen haftet der Kunde verschuldensunabhängig.
Der Kunde ist dazu verpflichtet, das Haus während des Aufenthaltes je nach Beanspruchung zu säubern und bei der Abreise aufgeräumt, sauber und ordentlich zu verlassen. Die Reinigung umfasst: Küche in Ordnung bringen, Fußböden staubsaugen bzw. fegen und feucht wischen, putzen der Sanitäreinrichtungen, Fenster putzen, Staub wischen, Möbel, Spiegel und ggf. Wände reinigen, Sand und andere „Fremdkörper“ aus Couch und Betten entfernen. Restliche Lebensmittel sind mitzunehmen. Sollte es keine gegenteiligen Anweisungen geben, muss der Kühlschrank abgetaut und geöffnet werden.
Die Endreinigung (Kücheneinrichtung, Geschirr, Küchengegenstände und -geräte müssen jedoch immer vom Kunden selbst gereinigt werden) gegen Zahlung einer Pauschalgebühr vom Eigentümer bzw. von Servicepersonen übernommen werden.
Der Kunde verpflichtet sich weiter, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten.
9. Haftungsbeschränkung
Die vertragliche Haftung von Strandresidenzen als Vermittler aus dem Vermittlungsvertrag ist für jedwede Schäden des Kunden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Wert der vermittelten Leistung beschränkt, soweit der Schaden des Kunden von den Strandresidenzen weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder die Strandresidenzen für einen Schaden allein wegen des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist.
Für Leistungsstörungen von dritter Seite, die nicht in direktem Zusammenhang mit der vermittelten Leistung stehen, sowie für Schäden, die dem Kunden oder seinen Mitreisenden durch unsachgemäße oder bestimmungswidrige Benutzung des Belegungsobjekts oder seiner Einrichtung entstehen, haften die Strandresidenzen nicht, es sei denn, dass den Strandresidenzen eine schuldhafte Verletzung von Aufklärungs-, Hinweis- oder Sorgfaltspflichten zur Last fällt.
10. Ausschlussfrist für die Geltendmachung von Ansprüchen des Kunden
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erfüllung der Vermittlungsleistung von den Strandresidenzen hat der Kunde innerhalb eines Monats geltend zu machen. Es wird hierfür die Schriftform (Fax oder Post) ausdrücklich empfohlen.
Die Frist beginnt mit dem vertraglich vorgesehenen Ende der Belegungszeit des vermittelten Objekts, jedoch nicht früher als zu dem Zeitpunkt, an dem der Kunde von den die Ansprüche gegen die Strandresidenzen begründenden Umständen Kenntnis erlangt.
Die Frist wird nicht gewahrt durch Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber dem Vermieter des Objekts.
Die Geltendmachung von Ansprüchen durch den Kunden ist nicht ausgeschlossen, wenn diese unverschuldet unterblieb.
11. Ansprüche aus dem Vermittlungsvertrag, Verjährung
Ansprüche des Kunden aus dem Vermittlungsvertrag, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen, einschließlich vertraglicher Ansprüche auf Schmerzensgeld, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von den Strandresidenzen oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von den Strandresidenzen beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von den Strandresidenzen oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von den Strandresidenzen beruhen.
Alle übrigen Ansprüche aus dem Vermittlungsvertrag verjähren in einem Jahr.
Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Kunde vom Anspruch und von den Strandresidenzen als Anspruchsgegner Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangt haben müsste.
Schweben zwischen dem Kunden und den Strandresidenzen Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder die Strandresidenzen die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung von einem Jahr tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
12. Anwendbares Recht, salvatorische Klausel
Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis betreffend die Vermittlertätigkeit zwischen dem Kunden und den Strandresidenzen sowie dem Vermieter findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Soweit der Vermieter seinen Sitz im Ausland hat, wird hiermit per Rechtswahl das deutsche Recht vereinbart, es sei denn, dass zwingende Verbraucherschutzregelungen des den Vermieter betreffenden nationalen Rechtes dem entgegenstehen.
Sollte eine der Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Es gelten für diesen Fall für die unwirksame Bestimmung die gesetzlichen Regelungen.
Allgemeine Leistungsbeschreibung
Sehr geehrte Kunden,
wir bitten Sie, die im Folgenden dargestellten Punkte aufmerksam zu lesen. Sie sind Ergänzungen zu den Beschreibungen der von uns vermittelten Objekte. Die Allgemeine Leistungsbeschreibung dient ferner dazu, Sie darüber zu informieren, was Inhalt unserer Leistungen ist. Bitte beachten Sie also unbedingt, dass sie für alle von uns vermittelten Objekte gilt und Sie nur das erwarten können, was wir nachfolgend im Einzelnen darstellen und dass wir unsere Leistung nach Maßgabe dieser Hinweise erbringen. Wir möchten damit auch Missverständnisse vermeiden und Ihnen Enttäuschungen ersparen.
An- und Abreisetag
Wir bemühen uns fortlaufend, mehr und mehr Eigentümer/Vermieter der durch uns vermittelten Häuser davon zu überzeugen, variable Wechseltage zu ermöglichen. Bei den meisten Feriendomizielen ist Samstag als Anreisetag festgelegt. Das heißt, Bezug und Abreise erfolgen jeweils Samstag. Der im Internet angegebene Wochenpreis bezieht sich immer auf die dem Samstag folgende Kalenderwoche. Dies gilt ebenfalls für Häuser mit Freitag oder Sonntag als Wechseltag. Auch hier gilt der Preis der dem Freitag bzw. Sonntag folgenden Kalenderwoche.
Bis zu einer Woche vor Anreise hat der Eigentümer/Vermieter das Recht, die An-/Abreisezeiten zu ändern.
Sollte die Anreise nicht am vereinbarten Tag erfolgen, sondern einen oder mehrere Tage später, müssen Sie uns vor Mietbeginn davon in Kenntnis setzen. Ansonsten werden z.B. Reklamationen in Bezug auf die Sauberkeit am Anreisetag von den Eigentümern/Vermietern nicht akzeptiert.
Wenn Sie das Haus ohne vorherige Absprache zu einer früheren Zeit als vereinbart beziehen, werden Ihnen Mehrkosten, die aufgrund eines Auslösens der Alarmanlage, nicht möglicher Reparaturen durch Handwerker o.Ä. entstehen, in Rechnung gestellt. Der Vermieter darf bei Bezug des Hauses von mehr als 3 Stunden vor der vereinbarten Zeit 1/2 Tag zusätzlich in Rechnung stellen. Mängel hinsichtlich des Reinigungszustandes bei der Anreise werden nicht akzeptiert, da die Häuser teilweise erst unmittelbar vor dem Bezug durch die neuen Mieter kontrolliert / nachgeputzt werden. Eine objektive Kontrolle ist nicht mehr möglich, wenn der neue Mieter das Haus bereits bezogen hat.
Am Abreisetag ist das Feriendomizil spätestens zum vereinbarten Zeitpunkt zu verlassen. Eventuelle Wartezeiten / weitere Anfahrten des Reinigungspersonals abweichend vom Tourenplan werden ggf. mit pauschal 40 EUR durch die Hauseigentümer / Vermieter in Rechnung gestellt. Daraus sich ergebende Erstattungsansprüche des Vermieters / nachfolgender Mieter aufgrund verspäteter Hausübergaben sind davon unberührt und werden Ihnen ggf. gesondert in Rechnung gestellt.
Der Geschirrspüler und der Kühlschrank müssen gereinigt und geleert werden und die Küche gesäubert sein. Alle Türen und Fenster müssen geschlossen werden.
Eine persönliche Feriendomizilübergabe und -rückgabe erfolgt nicht.
Ausstattungen
Bitte schließen Sie keinesfalls vom Preis oder dem angegebenen Standard (z. B. "Luxus", "modern" oder "hochwertig") auf eine ganz bestimmte Ausstattung. Vorhanden ist, was wir konkret versprechen und aufführen. Manchmal mehr, aber eben oft nicht. Funktionsweise und Standard der Ausstattung können einfach sein, auch wenn das Objekt hochwertig ist. Auch in einem herausragenden luxuriösen Objekt kann derjenige enttäuscht werden, der Luxushaushaltsgeräte etc. erwartet.
Baustellen
In der Nachbarschaft können Aus- u nd Umbaumaßnahmen durchgeführt werden, so dass immer, auch kurzfristig, mit dem Auftreten von Baustellen und Baulärm gerechnet werden muss. Beachten Sie bitte auch den Hinweis zu öffentlichen Arbeiten.
Betten und Schlafräume
Bettzeug, Matratzen und Toppmatratzen wurden vor Ihrem eigenen Urlaub der üblichen Beanspruchung ausgesetzt. Flecken können auch nach mehrmaligem Waschen noch sichtbar bleiben und stellen keine Beeinträchtigung der vorgesehen Funktion dar.
Für Übergrößen oder -gewichte, krankheits- oder konstitutionsbedingte Staturen sind die Betten in den Feriendomizilen in aller Regel ungeeignet. Inlets, also Bettdecken und Kopfkissen, sind vorhanden. Bei Kindern, kranken und körperlich/geistig eingeschränkten Personen sowie Senioren mit entsprechenden Beeinträchtigungen ist dafür Sorge zu tragen, dass die Matratzen mit entsprechenden Vorrichtungen gegen Körperausscheidungen geschützt werden. Des Weiteren sind ggf. eigene Bettdecken und Kopfkissen zu verwenden.
Elektrische und Elektronische Einrichtungen
Für Schäden, die aufgrund von Eingriffen der Mieter in die Elektrik oder Elektronik des Feriendomizils entstehen, haftet der Mieter. Dies beinhaltet auch das Verstellen von Einstellungen der Satellitenanlage oder wenn elektronisch gesteuerte Einrichtungen aufgrund von Ausschaltens seitens der Mieter ihre Einstellungen verlieren und neu installiert werden müssen. Die Eigentümer/Vermieter bitten insbesondere darum, auf experimentierfreudige Kinder ein wachsames Auge zu haben.
Feuchtigkeit
Feuchtigkeit entsteht durch unzureichendes Lüften und lässt sich durch ebensolches beheben.
Flugsand
Dies ist ein in der Nähe von Sandstränden nicht zu bewältigendes Problem. Auch bei bestmöglicher Reinigung kann es im Haus, in den Sanitärräumen und auch schon mal in den Schlafzimmern „knirschen“. Das ist der Preis für Sandstrände, den auch die Einheimischen zahlen!
Fotos
Die von uns auf den Beschreibungen und im Internet verwendeten Fotos sind entweder unsere eigenen oder wurden uns von den Eigentümern/Vermietern zur Verfügung gestellt. Bitte seien Sie nicht enttäuscht, wenn das Sofa nicht mehr so aussieht wie auf dem Foto, wenn Sie Ihr Feriendomizil beziehen. Stattdessen sollten Sie sich über das schöne, neue Stück freuen. Auf den Fotos abgebildete Speisen und Getränke, Handtücher, Bettwäsche, Kerzen, Pflanzen u.Ä. sind Dekoration und gehören nicht zur Ausstattung des Hauses. Auch ein Garten sieht im Laufe des Jahres unterschiedlich aus und große Bäume müssen aus Sicherheitsgründen auch schon mal gefällt werden.
Geruchsbelästigungen
Gerüche können immer und überall entstehen, ohne dass wir oder der Eigentümer dies beeinflussen können. Es ist sehr unwahrscheinlich, dass der vorige Bewohner des Feriendomizils genau das Putzmittel benutzt hat, dessen Geruch Sie von zu Hause kennen. Auch der Siphon Ihres Bades zuhause "verströmt" bei bestimmten Wetterlagen unerfreuliche Gerüche. Derartige Probleme sind kein Zeichen mangelhafter Reinigung, Klärung oder Abwasserentsorgung und mit gutem Willen und kräftigem Lüften in der Regel abzustellen.
Größe des Objekts
Wir ermitteln und veröffentlichen die Größe der von uns vermittelten Objekte so wahrheitsgemäß wie möglich. Fanatische Anhänger von DIN- oder örtlichen Normen müssen wir aber enttäuschen: Solche Art Vorgaben können wir nicht einhalten! Den Preis der durch uns vermittelten Objekte können und wollen wir nicht mit Vermessungskosten belasten. Unsere Angaben sind daher Zirkaangaben und bei Poolgrößen usw. im Regelfall geschätzt und nicht gemessen. Wir geben tatsächliche Flächen, nicht Nutzflächen an.
Grundrisse
Die Grundrisse sind als Skizze zu sehen, um die Aufteilung der Feriendomizile visuell zu verdeutlichen. Sie sind nicht maßstabsgerecht und können Fehler beinhalten.
Haustier-Erlaubnis
Auch wenn für ein Feriendomizil die Haustier-Mitnahme durch Mieter ausgeschlossen ist, bedeutet dies nicht, dass das Haus haustierfrei und unbedenklich für Hundeallergiker oder Katzenallergiker ist. Das Verbot der Haustier-Mitnahme kann noch neu sein oder nur für Mieter des Hauses gelten jedoch nicht für den Hauseigentümer. Da Allergien auf Katzenhaare häufiger vorkommen, sind viele für Hunde erlaubte Objekte gleichzeitig nicht für Katzen erlaubt.
Hunde im Feriendomizil
Ihr Hund darf selbstverständlich auch mal für kürzere Zeit alleine im Feriendomizil bleiben. Voraussetzung: Das Vorhandensein einer Hundehaftpflichtversicherung. Ferner muss sichergestellt sein, dass der Hund (so wie auch während Ihrer Anwesenheit) weder in den Pool springt, noch an Türen kratzt, Teppiche ankaut oder andere Beschädigungen verursacht.
Möbelstücke wie Sofas oder Betten sind grundsätzlich für Haustiere nicht erlaubt - egal ob mit oder ohne Decke. Nur selbst mitgebrachte Körbchen oder Decken, die auf dem Boden liegen, sind als Aufenthaltsort im Feriendomizil zugelassen.
Internetzugänge
In der Regel handelt es sich um WLAN-Zugänge. Bei LAN-Anschlüssen ist das Kabel für den Anschluss an einen (selbst mitzubringenden) PC nicht zwingend vorhanden. Das Volumen der Internet-Flatrates ist zum Surfen im Internet, für E-Mail-Versand und Nutzung von Sozialen Netzwerken ausreichend. Z.B. ist das Herunterladen von Filmen nicht vorgesehen. Dies führt ggf. zur Reduzierung der Geschwindigkeit.
Kosten
Die am Ende der Objektbeschreibungen genannten Kosten beziehen sich jeweils auf die Mietkosten exkl. Nebenkosten für eine Woche, wobei der Anreisetag meistens Samstag ist. Wir bemühen uns bei allen Feriendomizilen, die wir vermitteln, flexible Reisezeiten zu ermöglichen. Dies erfordert jedoch stets eine Rücksprache bei den Eigentümern/Vermietern und ist meistens nur mit einem Aufschlag auf den normalen Preis zu realisieren. Auch bei kürzeren Reisezeiten müssen wir die Preise bei den Eigentümern/Vermietern erfragen und Sie können keineswegs mit Tagespreisen à 1/7 des Wochenpreises rechnen. Aufgrund der guten Kontakte zu den Eigentümern/Vermietern können wir jedoch für fast jeden Kunden die passenden Daten mit den Eigentümern/Vermietern aushandeln.
Küche
Die Küchen der von uns vermittelten Objekte sind ortsüblich und zweckmäßig ausgestattet. Eine besonders komfortable Ausstattung dürfen Sie, unabhängig vom Preis des Objekts, nur da erwarten, wo wir dies konkret ausgeschrieben haben. Insbesondere werden Sie keine Einrichtungen (z.B. Geschirrspüler, Mikrowelle) vorfinden oder in Gebrauch nehmen können, die wir in der Objektbeschreibung nicht ausdrücklich aufführen. Teflonpfannen sind häufig vorhanden, jedoch unter Umständen mit beschädigter Oberfläche.
Lärm
Die Lärmempfindlichkeit ist etwas sehr subjektives. Eine ruhige Lage kann sich nur auf gewöhnliche Verhältnisse beziehen und besondere Umstände (z. B. laute Miturlauber oder Nachbarn, Verkehrsumleitungen, ungewöhnliche Wind- und Wetterverhältnisse) nicht berücksichtigen. Wie Sie selbst müssen auch andere Urlauber an- und abfahren und sie tun dies vielleicht zu Ihnen ungewohnten Zeiten und nicht mit der Rücksicht, die Sie selbst walten lassen.
Mobiliar
Die Feriendomizile, die überwiegend privat von den Eigentümer/Vermietern genutzt werden, sind nach dem persönlichen Geschmack und Geldbeutel des Eigentümer/Vermieters eingerichtet. Und über Geschmack lässt sich ja bekanntlich streiten. Auch aus diesem Grund finden Sie zu allen von uns vermittelten Objekten auf den ausführlichen Beschreibungen u. a. zumindest ein Foto des Wohnzimmers. Die Objekte, die überwiegend an Urlauber vermittelt werden, sind oftmals sehr ähnlich eingerichtet. Der Zustand des Mobiliars ist dann abhängig von der Sorgfalt Ihrer Vormieter. Sprechen Sie uns bitte an, wenn Sie bestimmte Vorstellungen bzw. Wünsche haben, wir kennen alle Objekte, die wir vermitteln, persönlich!
Nachbarn
„Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt!“. Selbstverständlich achten wir bei den von uns vermittelten Objekten auf eine angenehme Nachbarschaft. Auf das gute oder schlechte Benehmen der Nachbarn und insbesondere deren Aktivitäten wie Grillen, Musik, Lärmentfaltung usw. haben wir aber keinen Einfluss. Leider kommt es hier gelegentlich zu Beeinträchtigungen, die Sie bitte mit Freundlichkeit und Diplomatie selbst abzustellen versuchen.
Öffentliche Arbeiten
Leider sind Sie vor öffentlichen Arbeiten und den damit evtl. einhergehenden Lärm-oder Staubbelästigungen, Umleitungen usw. im Urlaub so wenig gefeit wie zu Hause. Sie können auch in den von uns vermittelten Urlaubsgebieten vorkommen. Wir haben hierauf keinen Einfluss und können diese nicht abstellen.
Pool
Die Gratwanderung zwischen genügend oder zuviel Chlor bzw. Umwälzung ist schwierig und glückt nicht immer. Sie sollten nicht hautempfindlich sein. Sand, Insekten und ein leichter „Film“ sind Umstände, mit denen Sie manchmal konfrontiert werden. Die Eigentümer/Vermieter der Objekte sind zu regelmäßiger, wöchentlicher Kontrolle verpflichtet.
Bitte achten Sie darauf, dass Sie und auch Ihre Kinder wegen der geringen Wassertiefe keinen Kopfsprung in den Pool machen. Der Einstieg in den Pool ist in der Regel nicht barrierefrei möglich. Zu beachten ist, dass nasse Fliesen rutschig sind. Hilfebedürftige Personen und Kinder benötigen also Unterstützung.
Rabatte und Sonderangebote
Manche Eigentümer/Vermieter bieten zu bestimmten Zeiten oder unter bestimmten Bedingungen Rabatte an. Die Beschreibung der Rabatte finden Sie in Kurzform zwischen dem Saisonkalender und den Wochenpreisen und den Nebenkosten. Bei Zweifeln über die Bedeutung der einzelnen Rabattschlüssel sprechen Sie bitte die MitarbeiterInnen der Strandresidenzen vor der Buchung darauf an. So bedeutet z.B. "20 % Rabatt von Freitag bis Sonntag" einen Rabatt in Höhe von 20 % auf den Wochenpreis, wenn statt einer Woche für 2 Nächte von Freitag bis Sonntag gebucht wird.
In der Regel können verschiedene Rabatte nicht miteinander kombiniert werden und die Prozentsätze beziehen sich auf einen Abzug vom Wochenpreis.
Sonderangebote betreffen i.d.R. bestimmte Perioden und werden meistens kurzfristig von den Eigentümern/Vermietern angeboten. Aufgrund der manchmal sehr attraktiven Preise können die Häuser besonders schnell gebucht sein und die Häuser stehen trotzdem noch als Sonderangebot auf … (Internetseite der Strandresidenzen), wenn uns die Eigentümer/Vermieter nicht sofort über eine Belegung ihres Hauses informieren.
Rauchen / Raucher
Die durch Strandresidenzen vermittelten Objekte werden von den Eigentümern/Vermietern als "Nichtraucherobjekte" bezeichnet. Zigarettengeruch kann evtl. trotzdem wahrnehmbar sein, wenn sich Kleidung von Rauchern im Haus befunden hat. Auch aus dem Kamin oder vom Grill kann u.U. Rauch ins Objekt hineinziehen.
Wir bitten alle rauchenden Kunden, die Kennzeichnung von Nichtraucherobjekten zu respektieren.
Sollte ein Objekt nicht ausdrücklich als "Nichtraucherobjekt" bezeichnet werden, werden die Kunden trotzdem gebeten, möglichst gut zu lüften oder - noch besser - ausserhalb des Objektes zu rauchen, damit Polster und Betten den Geruch nicht annehmen.
Reinigung
Sollten Sie beim Bezug feststellen, dass das Objekt nicht sauber genug ist, informieren Sie bitte umgehend die Strandresidenzen. Auch wenn auf dem Tisch oder in der Küche ein Kontrollbeleg einer beliebigen Agentur zur erfolgten Kontrolle des Ferienhauses vorzufinden sein sollte, bitte nur die Strandresidenzen informieren. Sollte dies nicht möglich sein, melden Sie sich bitte bei dem Eigentümer/Vermieter. Bitte beachten Sie die entsprechenden allgemeinen Hinweise zur Reinigung in unseren Vermittlungsbedingungen. Falls bei einzelnen Objekten weniger als üblich zu reinigen ist, können Sie dies der Objektbeschreibung oder gesonderten Informationen zu diesen Objekten entnehmen.
Sollte eine Endreinigung seitens des Kunden nicht oder nicht rechtzeitig bestellt werden, kann es schwierig werden, kurzfristig geeignetes Reinigungspersonal zu finden. Die dadurch entstehenden Mehrkosten können dem Kunden in Rechnung gestellt werden.
Sie müssen eine von Ihnen bestellte Endreinigung auch dann bezahlen, wenn Sie sich kurzfristig dazu entschließen sollten, doch lieber selbst sauberzumachen, und wenn vom Eigentümer/Vermieter bereits eine Reinigungsfirma beauftragt worden ist.
Wird das Objekt nicht oder nicht ordnungsgemäß gereinigt, ist Strandresidenzen berechtigt, dem Kunden die entstehenden Kosten für die Endreinigung in Rechnung zu stellen. Der Stundensatz beträgt mindestens EUR 15,--. Mit üblichen Mitteln nicht zu entfernende Verunreinigungen oder Beschädigungen der Objektausstattung werden gesondert in Rechnung gestellt. Auch wenn der Reinigungsaufwand bei bestellter Endreinigung oder bei einer im Mietpreis enthaltenen Endreinigung den üblichen Rahmen übersteigt, wird der zusätzliche Arbeitsaufwand mit EUR 15,--/Stunde berechnet.
Rost
Rost ist eine natürliche, in Meeresnähe unvermeidliche Erscheinung. Rostantragungen sind speziell an Außenanlagen, Gartenmöbeln, aber auch im Poolbereich nahezu nicht zu verhindern.
Schlüssel
Die Schlüsselausgabe erfolgt entweder vor Ort (beim Objekt - ggf. hinterlegt - oder in der Nähe abzuholen).
Sollten zum Haus gehörende Schlüssel (z.B. für Innentüren) nicht im Haus hinterlassen werden, kann vom Eigentümer/Vermieter eine angemessene Entschädigung gefordert werden. Diese kann sich aufgrund von zusätzlich erforderlichen Fahrten zum Ferienhaus, Inanspruchnahme eines Schlüsseldienstes oder von Regressforderungen der nachfolgenden Mieter begründen.
Sicherheit
Einbruch- und Diebstahlsicherheit kann niemand garantieren, so auch wir nicht für die von uns vermittelten Objekte. Das heißt nicht, dass Sie mit Einbrüchen oder Diebstählen rechnen müssen. Sie brauchen auch nicht ängstlich oder vorrangig auf Sicherheit bedacht zu sein. Sie sollten trotzdem eine gewisse Vorsicht walten lassen und das Objekt über Nacht und bei Abwesenheit auf jeden Fall abschließen sowie Wertgegenstände nicht frei zugänglich aufbewahren.
Telefon / Notfalltelefon
Bei Fragen jeglicher Art erreichen Sie die Strandresidenzen innerhalb der Büroöffnungszeiten über die Telefonnummer +49 177 49 77 51 0. Teilweise ist diese Nummer auch am Wochenende besetzt. Sollte Ihr Anruf nicht entgegengenommen werden können, hinterlassen Sie bitte ein Nachricht auf dem Anrufbeantworter.
Bei Notfällen während Ihres Aufenthaltes erreichen Sie uns über unsere 24-Stunden-Notfallnummer. Diese Nummer ist z.B. für die folgenden Situationen vorgesehen: Die Tür lässt sich nicht öffnen, das Objekt ist ohne Wasser / Strom oder Sie stellen vor dem Bezug des Objektes fest, dass es nicht ausreichend gereinigt ist und erwarten eine Nachreinigung.
Eingehende Anrufe ohne Hinterlassen einer Nachricht werden nicht bearbeitet, sondern als Verwählen eingeordnet. Die Notfallnummer ist eine Mobilnummer und auch per SMS erreichbar. Evtl. verzögerte Eingänge von Nachrichten, die sich aufgrund von Problemen des Providers ergeben, können den Strandresidenzen nicht angelastet werden.
Ihnen während des Urlaubs entstehende Kosten aufgrund von Telefonaten mit Eigentümern/Vermietern, Servicepersonen, den Strandresidenzen oder anderen können nicht in Rechnung gestellt werden.
Sollten Sie vor Ort ein Problem haben, können Sie nur erwarten, zurückgerufen zu werden, wenn Sie uns im Vorwege Ihre Mobilnummer mitgeteilt haben. Die Nummer ist auch wichtig für uns, um - sofern möglich - Terminabsprachen mit Handwerkern zu machen. Sich aus nicht bei den Strandresidenzen vorliegenden Mobiltelefon-Nummern oder Nichterreichbarkeit von Ihnen ergebende Verzögerungen / Nichtbeheben von Reparaturen / Problemlösungen gehen nicht zu Lasten des Eigentümers/Vermieters bzw. der Strandresidenzen, sondern zu Lasten des Mieters.
Überweisungen
Wir bestätigen jeden Zahlungseingang Ihrer Überweisungen. Aufgrund der Banklaufzeiten kann der Eingang der Bestätigung bis zu drei Arbeitstagen dauern. Sollte die Bestätigungsmail auch nach 5 Tagen nicht bei Ihnen eingegangen sein, prüfen Sie bitte zunächst Ihren Spam-Ordner. Sollten Sie auch dort keine Bestätigung finden kontaktieren Sie uns bitte unter Angabe Ihrer Buchungsnummer und des überwiesenen Betrages per E-Mail an ….
Sollten Sie per Kreditkarte zahlen, bezieht sich das Datum der Zahlungseingangsbestätigung auf das Datum, an dem wir den Einzug veranlassen. Die Gutschrift auf unserem Konto liegt uns dann noch nicht vor. Die tatsächliche Belastung Ihres Kontos und die Gutschrift bei uns erfolgt i.d.R. erst ca. einen Monat später.
Aufgrund eines erhöhten Buchhaltungsaufwandes können wir Teilzahlungen von fälligen Beträgen nicht entgegennehmen. Ggf. behalten wir uns vor, bei nicht abgesprochenen Teilzahlungen eine Gebühr in Höhe von 25 EUR zu erheben.
Vergessene Gegenstände
Wenn Sie in der Hektik des Aufbruchs persönliche Gegenstände im Haus vergessen, informieren Sie bitte schnellstmöglich den Eigentümer/Vermieter oder die Kontaktperson darüber, was mit den Gegenständen geschehen soll, sofern sie gefunden werden.